455.000 € fehlen zur Finanzierung der Projekte im Bereich §§ 11-16 SGB VIII

Für die Projekte und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung sind für 2010 erheblich weniger Gelder innerhalb der Haushaltsplanung der Stadt Chemnitz eingestellt.

Der Planansatz für die Projektförderung §§ 11-16 SGB VIII wurde im Vergleich zu 2009 um ca. 455.000 Euro gekürzt. Es fehlen die 380.000 Euro aus der Aufstockung in 2009 und weitere 75.000 Euro, die in einer Haushaltslesung vom Kämmerer entnommen wurden.

Von Seiten des Freistaat Sachsen stehen darüber hinaus 12.626 Euro weniger innerhalb der Jugendpauschale zur Verfügung. Dies ist der rückläufigen Zahl an wohnhaften Kindern und Jugendlichen geschuldet, da die Landesförderung eine Pro-Kopf-Pauschale ist.

Das Amt für Jugend und Familie hat diesen Fehlbedarf mit einer Maßnahmeplanung untersetzt, innerhalb derer 5 Projekte und Einrichtungen mit einer kompletten Einstellung der Finanzierung und 5 weitere mit erheblichen Kürzungen betroffen sind. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Chemnitz wird am 08.12.09 in einer Sondersitzung über diese Maßnahmeplanung entscheiden.

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