Maßnahmebezeichnung:
Anpassung der Projektförderung an die veränderte demografische Entwicklung
Produktuntergruppe:
Nr. : 3631001; Bezeichnung: Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Maßnahme 2: Reduzierung der Förderung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe von 660.000 € auf 400.000 €. Das ergibt eine Einsparsumme von 260.000 €.
Mit der o.g. Maßnahme ist geplant, die Zuschüsse für Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, hier vereinfacht Jugendberufshilfe genannt, um 260.000 EUR zu reduzieren. Es ist nicht ersichtlich, wodurch diese Einsparung erreicht werden soll und es konnten keine Aussagen zur konkreten Untersetzung getroffen werden.
Allerdings stehen sowohl die Maßnahmebezeichnung „Anpassung der Projektförderung an die veränderte demografische Entwicklung“ als auch das Vorhaben generell im extremen Widerspruch zur etwa zeitgleich veröffentlichten Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen des Landesjugendamtes (verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 18.03.2010). An deren Erstellung waren auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung Chemnitz beteiligt.
Darin heißt es „Die Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit realisieren für ihre Zielgruppen eine intensive, individuelle sozialpädagogische Begleitung und vielfältige Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote. …. Projekte im Handlungsbereich “Beratung und Begleitung junger Menschen” gehören zu den Basisangeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, entsprechende Hilfen abzusichern. Für die Umsetzung erforderlicher Prozesse und für das Erreichen von Wirkungen ist die Absicherung entsprechender Projektstrukturen Voraussetzung.“ Weiter heißt es: „Aus § 13 Abs. 4 SGB VIII ergibt sich eine Verpflichtung für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und ein Auftrag für die Jugendhilfeplanung.“
Ausdrücklich wird betont: „Es gibt keinen Automatismus aus rückläufigen Geburtenzahlen, rückläufiger Jugendarbeitslosigkeit und abnehmendem Handlungsbedarf für die Jugendsozialarbeit.
Von einem demographisch begründeten Rückgang des Bedarfs in der Jugendsozialarbeit kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden. …. Für die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit ergeben sich u. a. Abhängigkeiten:
- von den Entwicklungen am Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt;
- von der Nachfrage nach Arbeitskraft;
- von der Jugendarbeitslosigkeit und der dadurch “mit verursachten Abwanderung aus strukturschwachen Regionen und Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit”;
- von der Zahl der Ausbildungsabbrecher;
- von der Anzahl junger Menschen ohne Schulabschlüsse bzw. mit unzureichenden Schulabschlüssen;
- von der Anzahl von schulvermeidenden jungen Menschen und
- von der Entwicklung der Migration.
Beeinflusst wird die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit auch von strukturellen Rahmenbedingungen, wie z. B.:
- sich häufig und umfassend ändernde arbeitsmarktpolitische Instrumente;
- Veränderungen in Bezug auf förderfähige Personengruppen;
- Veränderungen in Bezug auf Finanzierungsinstrumente und
- veränderte Schwerpunktsetzungen in der Sozialpolitik.
Die genannten Faktoren haben einen “wesentlich stärkeren Einfluss auf den konkreten Bedarf” an Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit “als die demographische Entwicklung”.“
Zitate aus: Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen des Landesjugendamtes – verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 18.03.2010
Daraus folgt, dass die Zielgruppe der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, junge Menschen an der ersten oder zweiten Schwelle in das Berufsleben, weiterhin geeignete Angebote benötigen. Diesen jungen Menschen bleibt auf Grund ihres erhöhten Förderbedarfes und ihrer Multiproblemlagen der Zugang zu den frei werdenden Arbeits- und Ausbildungsplätze innerhalb der positiven Arbeitsmarktentwicklung verwehrt. Erst die Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit und ggf. tangierende Leistungen können dort kompensieren und den jungen Menschen den Weg in das Erwerbsleben eröffnen.
Laut Fachstandard sind Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit Orte sozialen Lernens, das heißt u.a., sie stärken und unterstützen die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, sie bieten Übungsfelder zur Konfliktlösung im Übergang in die Arbeitswelt oder Reintegration in (Berufs-) Schule und bauen mittels sozialpädagogischer Methoden integrationshemmende Faktoren ab, sie befähigen die jungen Menschen ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen und motivieren sie, eine Anstrengungsbereitschaft zu entwickeln, mit dem Ziel einer persönlichen, schulischen und beruflichen Perspektive. Die Projekte sind aber auch Orte der Bildung sowie Partner für Dritte.
Gezielte Förderung für junge Menschen durch Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit bedeutet auch Lebenswegplanung, eröffnen von Chancen und bewusst machen von Entwicklungspotenzialen. Damit kann auch der Abwanderung von jungen Menschen entgegengewirkt werden, was wiederum der Stabilisierung regionaler Wirtschaft und der Kompensierung des Fachkräftemangels dient.
Nicht zuletzt kann arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit einen Beitrag zur Umsetzung der EKKo-Maßnahme: „Senkung der KdU-Aufwendungen durch arbeitsmarktbedingte Senkung der Fallzahlen“ leisten.
Auf Grundlage der Fachempfehlung (Fachöffentlichkeit) und aus Sicht des Facharbeitskreises „arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit“ ist es darum wichtig, dass bei der Umsetzung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzeptes die angeführten Aspekte Berücksichtigung finden, so dass die Strukturen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe in Chemnitz, auch im Hinblick auf die Zukunft unserer Stadt, erhalten bleiben.
G. Werwitz
im Auftrag des Facharbeitskreises „arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit“

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